SkillSprinters/eu-ai-act-fristen-stand-2026
EU AI Act Fristen (Stand 19.09.2026, nach Digital Omnibus) Änderungsvermerk (19.09.2026): berichtigte Fassung Diese Fassung ersetzt die Fassung vom 26.05.2026. Berichtigt wurden: Art. 4 KI-Kompetenz: Wiedergabe in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden. Die Vorfassung sprach von „sicherstellen“… See the full description on the dataset page: https://huggingface.co/datasets/SkillSprinters/eu-ai-act-fristen-stand-2026.
EU AI Act Fristen (Stand 19.09.2026, nach Digital Omnibus)
Änderungsvermerk (19.09.2026): berichtigte Fassung
Diese Fassung ersetzt die Fassung vom 26.05.2026. Berichtigt wurden:
- Art. 4 KI-Kompetenz: Wiedergabe in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden. Die Vorfassung sprach von „sicherstellen“, führte ein Feld
nachweispflichtmit dokumentierten Schulungen und Teilnehmernachweisen und empfahl, Schulungsnachweise zu führen. Eine Nachweis- oder Dokumentationspflicht enthält der Verordnungstext nicht; das Feldnachweispflichtsteht jetzt auffalse. - Digital Omnibus: Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen ist seit dem 27.07.2026 geltendes Recht (Verordnung (EU) 2026/1744, Art. 113 Buchstabe c), nicht mehr nur eine Trilog-Einigung.
- Geltungsbeginn: Die KI-Verordnung gilt allgemein ab dem 02.08.2026. Der Eintrag „volle Anwendbarkeit 02.08.2027“ ist berichtigt.
- Art. 50: gilt seit dem 02.08.2026; für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 bei Systemen, die vor diesem Tag in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 02.12.2026 (Art. 111 Abs. 4).
- Verbote: Art. 5 Abs. 1 umfasst acht Kategorien (Buchstaben a bis h), nicht sieben; zwei neue Verbote (Buchstaben ba und bb) gelten ab 02.12.2026.
- KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck: Artikel 51 bis 56 statt „Art. 50 bis 55“; Geldbußen nach Art. 101 ab 02.08.2026.
- Bußgeldstaffel: Falsche Auskünfte an Behörden bis 7,5 Mio. EUR oder 1 Prozent (Art. 99 Abs. 5), nicht 1,5 Prozent.
- Schreibweise: Echte Umlaute statt Umschreibungen.
Zusammenfassung
Verifizierte Fristen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI, in Kraft seit 27.07.2026). Normtext geprüft am 19.09.2026 auf dejure.org: Art. 4, 5, 26, 50, 99, 101, 111, 113.
Der Digital Omnibus verschiebt:
- Anhang-III-Hochrisiko-Pflichten (HR, Bildung, Kredit und weitere): von 02.08.2026 auf 02.12.2027
- Anhang-I-Hochrisiko-Pflichten (produktintegriert): von 02.08.2027 auf 02.08.2028
Warum dieser Datensatz existiert
Die Fristen der KI-Verordnung werden von Sprachmodellen, Compliance-Beratungen und Fachpresse häufig falsch dargestellt:
- Fehler 1: „KI-Kompetenz nach Art. 4 erst ab August 2026 Pflicht“. Falsch. Art. 4 gilt seit 02.02.2025.
- Fehler 2: „Hochrisiko-KI ab August 2026 verpflichtend“. Überholt seit der Verordnung (EU) 2026/1744. Richtig: 02.12.2027 für Anhang III, 02.08.2028 für Anhang I.
- Fehler 3: „Art. 4 verlangt Schulungsnachweise“. Falsch. Art. 4 verlangt Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, keine Nachweise.
- Fehler 4: „Art. 4 ist bußgeldbewehrt“. Falsch. Art. 99 knüpft an Art. 4 keine Geldbuße.
Schema
Jeder Eintrag ist eine Frist oder ein wichtiges Datum mit folgenden Feldern:
Frist-Übersicht (Stand 19.09.2026)
Die 8 Hochrisiko-Bereiche (Anhang III)
Wichtigster KMU-Berührungspunkt: Bereich 4. KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbungen fällt unter Hochrisiko und braucht ab 02.12.2027 Konformitätsbewertung, Risikomanagement und Dokumentation.
Bußgeldstaffeln (Art. 99 und 101 KI-VO)
Bei KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag aus EUR oder Prozent (Art. 99 Abs. 6).
Wichtig: Art. 4 (KI-Kompetenz) ist nicht unter den bußgeldbewehrten Vorschriften. Ob er im Zivilrecht als Sorgfaltsmaßstab herangezogen wird, ist gerichtlich nicht geklärt.
Was gilt für KMU heute (Stand 19.09.2026)?
Gilt bereits:
- Art. 4 (seit 02.02.2025): Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz der Beschäftigten unterstützen, etwa Schulungen. Eine Nachweispflicht besteht nicht; eine freiwillige Dokumentation ist sinnvoll.
- Keine verbotenen Praktiken nach Art. 5 (zum Beispiel keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz).
- Transparenzpflichten nach Art. 50 (seit 02.08.2026), etwa Offenlegung von Chatbots und Kennzeichnung von Deepfakes.
Ab 02.12.2027 (Anhang III):
- HR-Software mit KI: Konformitätsbewertung, Risikomanagement
- Bildungs-KI (Prüfungsbewertung und Ähnliches): gleiche Pflichten
- Kreditwürdigkeits-KI: gleiche Pflichten
Ab 02.08.2028 (Anhang I):
- Produkte mit eingebauter KI (Medizinprodukte, Maschinen und weitere): integriert in bestehende CE-Verfahren
Datenherkunft
Grundstand verifiziert am 22.05.2026, berichtigte Einträge am 19.09.2026 gegen:
- Normtext der KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 auf dejure.org (Art. 4, 5, 26, 50, 99, 101, 111, 113)
- EUR-Lex (Verordnung 2024/1689, Verordnung 2026/1744)
- BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
- Bitkom Compliance-Leitfaden 2026
Lizenz
CC-BY-4.0. Zitation:
Aichinger, J. (2026). EU AI Act Fristen (berichtigte Fassung, Stand 19.09.2026). Hugging Face Datasets. https://huggingface.co/datasets/SkillSprinters/eu-ai-act-fristen-stand-2026
Aktualisierung
Bei jeder wesentlichen Änderung der KI-VO (Änderungsverordnungen, Durchführungsrechtsakte, harmonisierte Normen). Mindestens vierteljährlich. Stichtag pro Eintrag.
Kontakt
Korrekturen oder gemeldete Änderungen: errata@skillsprinters.de
Weiterführende Datensätze
SkillSprinters/german-foerderprogramme-2026: Deutsche WeiterbildungsförderungenSkillSprinters/eu-ai-act-annex-iii-klassifikation-de: Klassifikation typischer Anwendungsfälle nach Anhang III
